Anforderungen an eine Beratung im Rechtskreis des SGB II
In Deutschland gab es im Januar dieses Jahres 3.291.983 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 6.057.530 Personen, davon 4.366.982 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Dies lässt erahnen, wie vielfältig die Verwaltungsverfahren in den Kernbereichen Vermittlung und Grundsicherung sein müssen, was wiederum die Frage aufwirft, was die Leistungsträger im Rahmen ihrer Beratungspflicht zu leisten verpflichtet sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-04 |