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Inhalt der Ausgabe 05/2003

Natural Attenuation

Bodenschutz- und wasserrechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung von NA-Prozessen

Die Nutzung von natürlichen Schadstoffrückhalte- und Abbauprozessen stößt in der Sanierungspraxis u.a. deshalb auf Probleme, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen ungeklärt sind. Behörden, Sanierungspflichtige und Gutachter stellen die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist, Altlasten und schädliche Bodenveränderungen den natürlichen Selbstreinigungskräften zu überlassen. Die Beantwortung dieser Frage kann auch eine strafrechtliche Relevanz haben. Im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunktes KORA wird daher in einem juristischen Forschungsprojekt untersucht, ob das geltende Bodenschutz- und Wasserrecht die Nutzung von NA-Prozessen zulässt und/oder ob ergänzende gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen notwendig sind. Die Autoren versuchen, erste Antworten zu geben und damit eine notwendige Diskussion anzustoßen.

Bodenschutzrecht

Vollziehbarkeit und Effektivität des untergesetzlichen Regelwerks im Bodenschutzrecht

Der Vollzug politischer Vorgaben hängt zumindest dort, wo sie unpopulär sind, davon ab, dass klare, spielraumarme und lückenlose gesetzliche Vorgaben bestehen. Die vorherrschende Euphorie für „flexible“, spielraumreiche Steuerungsinstrumente oder gar für eine selbstregulative Steuerung ist realitätsfremd und wegen eines vereinseitigten Freiheitsverständnisses (und einer übermäßigen Macht der Exekutive) u.U. sogar verfassungswidrig. Da somit die hinreichende Konkretisierung in (Grenz-)Werten von entscheidender Bedeutung für die Effektivität und die Verfassungskonformität eines Schadstoffregimes ist, wird vorliegend das Bodenschutzrecht unter diesem Gesichtspunkt analysiert. Dabei ergaben sich sehr weitreichende Spielräume für die Rechtsanwender im untergesetzlichen Regelwerk.

Altlastensanierung

Massefreundliche Lösung versus massefeindliche Lösung – Stand der Rechtssprechung

Die Kostenerstattung nach vorangegangener Altlastensanierung im Wege der Verwaltungsvollstreckung wird durch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verantwortlichen begrenzt. Den Fall seiner Insolvenz regelt das Insolvenzrecht; die Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters ist zwischen Behörden und Insolvenzverwaltern nach wie vor umstritten. Werden das Gefahrenabwehrrecht und das Insolvenzrecht konsequent auf ihren jeweiligen Anwendungs-bereich zurückgeführt, folgt daraus, dass der (starke vorläufige oder endgültige) Insolvenzverwalter – beschränkt auf die Masse –haftet, soweit er verhaltens- oder infolge seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zustandsverantwortlich ist. Die Freigabe gefahrverursachender Gegenstände ist zulässig, lässt aber bereits begründete Verbindlichkeiten unberührt.

Altlastenerkundung

Die Protokolle der Luftschutzpolizei – eine Quelle zur Erfassung altlastverdächtiger Flächen des Zweiten Weltkriegs

Zur Erfassung kriegsbedingter Kontaminationen haben sich die Protokolle der Luftschutzpolizei als ergiebige Quelle erwiesen. Die Protokolle werden überwiegend in Stadt- bzw. Kommunalarchiven aufbewahrt und enthalten detaillierte Angaben über die Art der eingesetzten Kampfmittel und die jeweils hervorgerufenen Schäden an Gebäuden und Industrieanlagen.

Deponiesanierung

Schwelbrand in einer Schlackendeponie: Geochemische Reaktionen und Sanierungsanforderungen

In einer Schlackehalde der Bleiverhüttung wurden Temperaturen von 400°C festgestellt. Durch Oxidationsvorgänge der Sulfide entstehen die hohen Temperaturen und hoch mineralisierte Sickerwässer, die gefasst und behandelt werden. Eine Oberflächendich­tung sollte erst nach Ablauf der Reaktionen gebaut werden, da ansonsten die redaktionsfähigen Schlacken konserviert würden.

PAK

Recycling von PAK kontaminiertem Pflanzenöl

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe lassen sich fast vollständig aus kontaminierten Böden mit Pflanzenöl extrahieren. Zur Reduzierung der Sanierungskosten sollte ein Verfahren zur Reinigung und Wiederverwertung des kontaminierten Öls entwickelt werden. Zu diesem Zweck wurden verschiedene biologische, chemische und physikalische Verfahren erprobt. Das gereinigte Pflanzenöl wurde erneut erfolgreich zur Sanierung von PAK-kontaminierten Böden eingesetzt, wobei die Effektivität gut vergleichbar mit dem von frischem Pflanzenöl war.
DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2003.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8371
Ausgabe / Jahr: 5 / 2003
Veröffentlicht: 2003-10-01
 

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