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„Aktiver Bereitschaftsdienst“? – Der Begriff des Bereitschaftsdienstes in Arbeitszeitgesetz, Tarifrecht und Rechtsprechung –

Die Arbeitsorganisation in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Rettungsdiensten baut nach wie vor in erheblichem Umfang auf der Verlängerung der Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienst auf. Dabei gerät die Frage, was genau unter „Bereitschaft“ zu verstehen ist in den Blick. Der Beitrag untersucht dabei insbesondere den Charakter der Inanspruchnahmen im Bereitschaftsdienst und die Verknüpfung von Bereitschaftsdiensten mit planmäßiger Vollarbeit.

Seiten 411 - 415

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.10.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 10 / 2010
Veröffentlicht: 2010-10-11
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Dokument „Aktiver Bereitschaftsdienst“? – Der Begriff des Bereitschaftsdienstes in Arbeitszeitgesetz, Tarifrecht und Rechtsprechung –