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Änderungen im Recht der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

Die Bedeutung, die der Gesetzgeber den Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Vertragsarztrecht beimisst, kommt nicht allein in dem seit der Erstfassung 1989 von sieben auf nunmehr neunzehn Absätze angeschwollenen Umfang des § 106 SGB V zum Ausdruck, sondern auch darin, dass er diese Norm durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erneut – wie zuvor bereits durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) – erheblichen Änderungen unterzogen hat. Diese zum 1. 1. 20082 in Kraft getretenen Änderungen sollen nachfolgend dargestellt und bewertet werden.

Seiten 150 - 157

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.03.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2008
Veröffentlicht: 2008-03-17
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Dokument Änderungen im Recht der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz