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Änderung des Mutterschutzgesetzes

Am 4.5.2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzes beschlossen. Das Bundesfamilienministerium hatte diesen Entwurf vorgelegt. Ziel der Reform ist es, das Mutterschutzgesetz aus dem Jahr 1952 (MuSchG) zu modernisieren und die gesellschaftlichen Veränderungen zu berücksichtigen. Danach sollen Schwangere, Mütter und ihre Kinder besser geschützt werden.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 6 / 2016
Veröffentlicht: 2016-06-15
Dokument Änderung des Mutterschutzgesetzes