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Ablehnung eines Antrags einer Beamtin, die Mitglied des Personalrats ist, auf Verlängerung einer Abordnung

§ 123 VwVO.
§ 27 BBG.
§ 55 Abs. 2 BPersVG.

Einem Beamten steht allenfalls ein Anspruch auf ermessensfehlerfreier Entscheidung über seinen Antrag auf Verlängerung einer Abordnung zu, so dass der Beamte die Verlängerung der Abordnung nicht beanspruchen kann. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Beamte Mitglied des Personalrats ist und mit dem Ende der Abordnung diese Mitgliedschaft erlischt.

(Redaktionelle Leitsätze aus den Entscheidungsgründen)

BayVGH, Beschl. v. 22 2.2022 – 6 CE 21.2766 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2022.07.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 7 / 2022
Veröffentlicht: 2022-06-24
Dokument Ablehnung eines Antrags einer Beamtin, die Mitglied des Personalrats ist, auf Verlängerung einer Abordnung