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Abgrenzung der Erstattungsansprüche nach §§ 103 und 104 SGB X

Erstattungsansprüche zwischen den Leistungsträgern sind im gegliederten System des Sozialrechts zur Sicherung der finanziellen Verantwortung erforderlich. Da die Erstattungshöhe bei den Ansprüchen voneinander abweichen und mehrere zueinander in Konkurrenz stehen können, ist eine klare Abgrenzung der Erstattungsansprüche voneinander notwendig, die insbesondere bei den Ansprüchen nach §§ 103 und 104 SGB X umstritten ist.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.05.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 5 / 2019
Veröffentlicht: 2019-05-06
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Dokument Abgrenzung der Erstattungsansprüche nach §§ 103 und 104 SGB X