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Ab dem 1. Dezember 2018 wird der Austausch gerichtlicher Dokumente zwischen den Vertretern der Parteien und dem Gericht nur noch über „e-Curia“ stattfinden.

Die dem Gerichtshof und dem Gericht gemeinsame Informatikanwendung „e­Curia“ ermöglicht es, Verfahrensschriftstücke auf elektronischem Weg einzureichen und zuzustellen. Seit ihrer Einführung im November 2011 hat sich diese Übertragungsart als sehr erfolgreich erwiesen, was sich an der wachsenden Zahl der Inhaber eines Zugangskontos (gegenwärtig 4.230) und dem steigenden Anteil der über e­Curia vorgenommenen Einreichungen (83 % im Jahr 2017 beim Gericht) zeigt.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 11 / 2018
Veröffentlicht: 2018-11-19
Dokument Ab dem 1. Dezember 2018 wird der Austausch gerichtlicher Dokumente zwischen den Vertretern der Parteien und dem Gericht nur noch über „e-Curia“ stattfinden.