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Ab 1. Juli 2014: Mit 63 Jahren in Rente gehen
Einzelheiten zu Anspruchsberechtigung, Beitragsjahren und geeigneten Nachweisen

Im Rentenpaket der Bundesregierung ist auch die abschlagsfreie „Rente mit 63“ als zusätzliche Rentenart enthalten. Nachdem der Deutsche Bundestag die bislang vorgesehene Beitragssatzsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2014 außer Kraft gesetzt hat, lassen sich mit den Mehreinnahmen nicht nur die Reform der Mütter- und Erwerbsminderungsrente, sondern auch die „Rente mit 63“ finanzieren. Nach ersten Berechnungen sind für diese Rentenart in der Endphase 3,1 Milliarden Euro pro Jahr veranschlagt.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 4 / 2014
Veröffentlicht: 2014-04-15
Dokument Ab 1. Juli 2014: Mit 63 Jahren in Rente gehen