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A. Abziehbarkeit von Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg

Schließt ein Dritter im eigenen Namen einen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen ab und leistet er die vereinbarte Vergütung, so kann der Steuerpflichtige diesen Aufwand auch dann bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen, wenn der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet.

EStG § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Urteil vom 15. November 2005 – IX R 25/03

Seiten 63 - 65

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.02.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 2 / 2006
Veröffentlicht: 2006-02-01
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