§ 7a SGB IV: Statusverfahren erlaubt keine Elementenfeststellung
Das Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV bot bislang wenig Anlass für rechtliche Kontroversen. Unangefochten war in der Rechtsprechung der Tatsacheninstanzen sowie in der Literatur die Auffassung, Gegenstand dieses Verfahrens sei allein die Feststellung des (Nicht-)Bestehens eines Beschäftigungsverhältnisses. Dem ist das Bundessozialgericht nunmehr ausdrücklich entgegengetreten, so dass sich die Gelegenheit bietet, näher auf die einschlägigen Vorschriften einzugehen.
Seiten 271 - 275
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-05-06 |